Das Urteil des Bundesgerichtshofes (Az.:VIZR30/17) hat nun die fehlende Neutralität von Jameda bestätigt. Eine Kölner Hautärztin hatte die vollständige Löschung ihres Eintrags von Jameda verlangt. Jameda hatte dies abgelehnt, um so eine angebliche umfassende neutrale Vergleichsmöglichkeit zu gewährleisten. Nun wurde der Ärztin eben wegen dieser fehlenden Neutralität rechtgegeben. Es gibt bei Jameda einen Basiseintrag für Ärzte ohne Zuzahlung. Daneben bietet Jameda aber kostenpflichtige Pakete für für Arztpraxen an, die direkt bei der Suche nach anderen […]