Sehr geehrte Patientinnen, sehr geehrte Patienten,
langjährig hat sich das grenzübergreifende Behandlungsregime mit Patienten aus Belgien bestens bewährt; hier kam vor allen Dingen das Verfahren nach IZOM zur Anwendung.
Wie wir vernommen haben, steht diesbezüglich eine Änderung bevor, es endet nach gegenwärtigem Stand zum 30.06.2017.
Vermutlich wird eine entsprechende Nachfolgeregelung gefunden werden, näheres ist hier und heute jedoch nicht bekannt.
Gleichwohl können Sie sich weiter bei uns in ärztliche Behandlung begeben – nämlich so wie es früher war und wie Sie es aus Belgien selbst kennen:
Sie erhalten von uns über die hiesige Behandlung eine entsprechende Rechnung, die Sie dann wie gewohnt bei Ihrer belgischen Krankenkasse einreichen können zwecks Kostenerstattung.
Es ist davon auszugehen, dass Sie einen kleineren Anteil selber übernehmen müssen – eben, wie Sie es bisher aus Belgien selbst kennen.
Die Höhe der entsprechenden Rechnung wird sich in etwa an den Sätzen wie in Belgien auch orientieren. Sprechen Sie uns gerne an – Wir können Ihnen sicherlich Anhaltspunkte geben.
Wir bedauern diese Entwicklung sehr. Für uns ist dies auch immer ein Stück „gelebtes Europa“ gewesen.
Bitte vergessen Sie auch nicht, dass wir alle in der EU einen Rechtsanspruch haben auf freien Dienstleistungs – und Warenverkehr !
Wir freuen uns auf eine weitere gute Zusammenarbeit mit Ihnen.
Neueste Kommentare