Das Urteil des Bundesgerichtshofes (Az.:VIZR30/17) hat nun die fehlende Neutralität von Jameda bestätigt. Eine Kölner Hautärztin hatte die vollständige Löschung ihres Eintrags von Jameda verlangt. Jameda hatte dies abgelehnt, um so eine angebliche umfassende neutrale Vergleichsmöglichkeit zu gewährleisten. Nun wurde der Ärztin eben wegen dieser fehlenden Neutralität rechtgegeben. Es gibt bei Jameda einen Basiseintrag für Ärzte ohne Zuzahlung. Daneben bietet Jameda aber kostenpflichtige Pakete für für Arztpraxen an, die direkt bei der Suche nach anderen (ortsnahen) Ärzten als Alternative angezeit werden. Jameda kümmert sich hierbei gleichzeitig speziell um mögliche negative Bewertungen. Es handelt sich bei Jameda somit nicht um ein neutrales Bewertungsportal für Patienten und Ärzte sondern um eine gewinnorientierte Werbeplattform, für die auch nichtwerbende Ärzte und ihren Daten mißbraucht werden.
Achten Sie bei ihrer Suche auf mögliche Premiumanzeigen und fragen Sie sich, wie neutral hier wohl die Bewertungen sein können.
(Jameda behauptet weiterhin neutrale Bewertungen für Ärzte zu gewährleisten- Wenn Sie Zweifel haben, schauen Sie sich doch einmal die möglichen Premiumpakete von Jameda an… Wer glaubt denen denn noch etwas???)
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